
TEILNAHMEBEDINGUNGEN DES LN-CARD-VORTEILSSYSTEMS
FÜR WARENEINKAUF UND DIENSTLEISTUNGEN.
1. Kundenbeziehung
1.1. An dem Vorteilssystem der Lübecker Nachrichten nimmt jeder Voll-Abonnent der Lübecker Nachrichten teil, der durch den Aktivierungsantrag für die ausgegebene Karte sein Einverständnis mit den Teilnahmebedingungen erklärt hat.
1.2. Für jeden Voll-Abonnenten wird eine LN-Card kostenlos ausgegeben. Mit der LN-Card können verschiedene Vorteile in Anspruch genommen werden. Diese Teilnahmebedingungen regeln den Einsatz der LN-Card und den Umgang mit den daraus resultierenden Vorteilen, sofern diese als Boni nachträglich an die einzelnen Voll-Abonnenten zur Auszahlung gelangen.
2. Bonus
2.1. In den teilnehmenden Akzeptanzstellen der Partnerfirmen erhalten die Voll-Abonnenten beim Bezug von bestimmten Waren und Dienstleistungen einen Bonus. Der Bonus kann sowohl sofort oder auch nachträglich gewährt werden. Die Boni werden nur bei Barzahlung oder einer Barzahlung gleichkommenden Weise gewährt. Zahlungen mit einer Kreditkarte sind von der Bonusgewährung ausgenommen. Die Höhe der gewährten Boni und die Artikelgruppen für die diese gewährt werden, sind jeweils dem aktuellen Partnerfirmen-Verzeichnis zu entnehmen.
2.2. Die Voll-Abonnenten können jederzeit über das Service-Center der Lübecker Nachrichten unter dem Stichwort LN-Card und Angabe der Kundennummer den Wert ihrer gesammelten Boni in Erfahrung bringen.
2.3. Der mit der LN-Card realisierte Umsatz bei den angeschlossenen Partnerfirmen wird dort erfasst und elektronisch an die Lübecker Nachrichten weitergeleitet. Dort, wo keine elektronische Umsatzerfassung erfolgt, wird ersatzweise ein Umsatzbeleg durch die Partnerfirma erstellt und den Lübecker Nachrichten zur Registrierung zugeleitet. Zur Umsatzerfassung legen die Voll-Abonnenten vor dem Zahlungs- oder Kassiervorgang oder der Rechnungsstellung ihre LN-Card vor. Das heißt, die Vorlage der LN-Card muss in einem direkten Zusammenhang mit dem Kauf erfolgen. Eine nachträgliche Anerkennung des Kaufs mit der Folge einer Bonusgewährung ist nicht möglich.
2.4. Bei Rückgängigmachung eines Kaufes, für den ein Bonus gutgeschrieben wurde, erfolgt die Stornierung einer gewährten Gutschrift. Dies gilt auch, wenn ein Missbrauch der LN-Card vorliegt oder wenn durch das Personal der Partnerfirma Fehleingaben erfolgten.
3. Zusatzkarte
Auf Wunsch eines Voll-Abonnenten können Zusatzkarten für die mit dem Voll-Abonnenten in einer Wohngemeinschaft lebenden Familienangehörigen ausgegeben werden. Die Zweitkarte sowie weitere Zusatzkarten werden gegen eine Gebühr von 2,50 Euro ausgegeben. Für diese Zusatzkarten wird kein anderes Konto geführt, so dass alle Boni, auch aus dem Einsatz der Zusatzkarten, auf dem Konto des Voll-Abonnenten gutgeschrieben werden.
4. Kartenverlust
4.1. Bei Verlust der LN-Card kann der Voll-Abonnent bei den Lübecker Nachrichten eine Ersatzkarte gegen eine Gebühr von 2,50 Euro anfordern.
4.2. Bei Verlust der LN-Card muss der Voll-Abonnent unverzüglich das Service-Center der Lübecker Nachrichten unter dem Stichwort „LN-Card” informieren.
5. Bonusauszahlung
5.1. Die Boni werden an den Voll-Abonnenten nur dann ausgeschüttet, wenn die Partnerfirmen diese den Lübecker Nachrichten zur Verfügung gestellt haben.
5.2. Die Boni werden durch die Lübecker Nachrichten unter der angegebenen Kundennummer registriert. Eine Auszahlung der Boni wird jeweils ab einem Mindestguthaben von 10,- Euro monatlich vorgenommen. Spätestens am Ende eines jeden Kalenderjahres erfolgt automatisch die Auszahlung der gesammelten Boni, ab einem Wert von 2.- Euro, auf das Konto des Karteninhabers.
5.3. Die Auszahlung der Boni erfolgt durch Überweisung auf das Konto des Voll-Abonnenten. Für die Überweisung wird seitens der Lübecker Nachrichten keine Gebühr erhoben. Die Barauszahlung von Boni ist ausgeschlossen. Ist zum Zeitpunkt der Auszahlung von Boni kein Bankkonto für den Karteninhaber bekannt, so kann keine Auszahlung erfolgen. In diesem Fall verbleiben die Boni auf dem Konto.
5.4. Der Voll-Abonnent muss den Lübecker Nachrichten durch den Aktivierungsantrag einmal eine schriftliche Zustimmung zur Überweisung der Boni auf sein Bankkonto erteilen. So lange diese Berechtigung seitens des Voll-Abonnenten nicht vorliegt, erfolgt keine Auszahlung der Boni.
5.5. Ausgezahlt werden jeweils alle Boni, die zum Zeitpunkt der Auszahlung auf dem Konto verbucht wurden.
5.6. Die Boni sind nicht auf Dritte übertragbar.
6. Änderungen der Teilnahmebedingungen
6.1. Die Lübecker Nachrichten behalten sich vor, das Vorteilssystem unter Einhaltung einer angemessenen Frist, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch ohne Einhaltung einer solchen Frist einzustellen, zu ergänzen oder zu verändern, soweit dieses für den Teilnehmer zumutbar ist.
6.2. Die Lübecker Nachrichten behalten sich ferner vor, diese allgemeinen Teilnahmebedingungen zu ändern oder zu ergänzen, wenn und so weit dies im Interesse einer einfachen und sicheren Abwicklung und insbesondere zur Verhinderung von Missbräuchen geboten und für den Teilnehmer zumutbar ist. Änderungen der allgemeinen Teilnahmebedingungen werden durch die Lübecker Nachrichten bekannt gegeben.
7. Bonusverfall
Können die dem Voll-Abonnenten gewährten und gesammelten Boni nicht auf ein Konto im Inland ausgezahlt werden, so verfallen sie nach einer Frist von 36 Monaten ab Fälligkeit der Auszahlung.
8. Hinweis zum Datenschutz
8.1. Die Partnerfirma erfasst zum Zwecke der Bonusgewährung die notwendigen
Umsatzdaten jedes Einkaufs (Partnernummer, Kundennummer, Datum, Umsatz, Warengruppen). Diese werden von den Partnerfirmen zum Zwecke der Bonusabrechnung an die Lübecker Nachrichten übermittelt, dort verarbeitet und gespeichert. Die Daten werden nur zur Durchführung des LN-Card-Vorteilssystems und zur Realisierung von Boni erfasst und verwaltet. Nach Auszahlung der Boni (5.2.) bzw. nach ihrem Verfall (7.0) werden die Umsatzdaten im System der Kundenkarte gelöscht. Ein Austausch der erhobenen Umsatzdaten zwischen den am Vorteilssystem LN-Card teilnehmenden Handelsunternehmen ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist jede Weitergabe von Daten an außerhalb des Programms stehende Dritte. Ein Verkauf der Daten findet nicht statt.
9. Kündigung
9.1. Die Teilnahme am Vorteilssystem der Lübecker Nachrichten kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Die Teilnahme endet automatisch an dem Tag, mit dem das Abonnement endet.